Gebühren für die Benutzung der Wasserversorgungseinrichtung

Der Markt erhebt für die Benutzung der Wasserversorgungseinrichtung Grund- und Verbrauchsgebühren. Die Grundgebühr wird nach dem Dauerdurchfluss der verwendeten Wasserzähler, die Verbrauchsgebühr nach der Menge des aus der Wasserversorgungseinrichtung entnommenen Wassers berechnet.

 

Die Grundgebührenschuld entsteht erstmals mit dem Tag, der auf den Zeitpunkt der betriebsfertigen Herstellung des Anschlusses folgt. Die Verbrauchsgebühr entsteht mit dem Verbrauch.

 

Gebührenschuldner ist, wer im Zeitpunkt des Entstehens der Gebührenschuld Eigentümer des Grundstücks oder Inhaber eines auf dem Grundstück befindlichen Betriebes ist.

 

Der Verbrauch wird jährlich zum 30. September abgerechnet. Auf die Gebührenschuld sind zum 30. März, 30. Juni und 30. September jeden Jahres Vorauszahlungen in Höhe eines Viertels der Jahresabrechnung des Vorjahres zu leisten. Zu den Gebühren wird die Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe erhoben.

 

Gebührensätze (ab 01. Juli 2004)

Die Grundgebühr beträgt bei Verwendung von Wasserzählern mit Dauerdurchfluss

 

  • bis      4 m³/h        12,00 Euro/Jahr
  • bis    10 m³/h        18,00 Euro/Jahr
  • über  10 m³/h        24,00 Euro/Jahr

 

Die Verbrauchsgebühr beträgt 1,65 Euro pro Kubikmeter entnommenen Wassers.

 

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