Hundesteuer

Die heutige Hundesteuer wird auf der Grundlage der Hundesteuersatzung des Marktes Rattelsdorf erhoben. Die letzte Änderung erfolgte am  05.12.2016.

 

Die Hundesteuer dient zunächst, wie alle anderen Steuerarten auch, zur Finanzierung der Ausgaben, die eine Kommune zu tätigen hat. Daneben ist die Hundesteuer aber auch ein ordnungspolitisches Instrument, um die Zahl der gehaltenen Hunde zu begrenzen.

 

Seit dem 01. Januar 2017 beträgt die Steuer       

 

  • für jeden gehaltenen Hund     40,00 €
  • für jeden Hund gemäß § 1 Abs. 2 der „Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit vom 10. Juli 1992"   500,00 €. , das sind

 

    • Bullmastiff
    • Bullterrier
    • Dog Argentino
    • Dogue de Bordeaux
    • Fila Brasileiro
    • Mastiff
    • Mastin Espanol
    • Mastino Napoletano
    • Rhodesian Ridgeback                                               

 

Das gilt auch für Kreuzungen dieser Rassen untereinander oder mit anderen als den von Abs. 1 (Pit-Bull, Bandogg, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Tosa-Inu) erfaßten Hunden.

 

Für einen Jagdhund beträgt die Steuer   20,00 €.

 

Soweit Sie oder andere Personen einen Hund halten, ist der Hund anzumelden. Änderungen (z.B. Halterwechsel, Tod des Hundes) sind ebenfalls schriftlich anzuzeigen.

drucken nach oben